Eine gelungene Trauerrede spiegelt die Persönlichkeit des verstorbenen Menschen wider. Besonderheiten und Vorzüge werden genannt, ihm/r nahestehende Menschen erwähnt und wichtige Lebensstationen beleuchtet. Auch Eigenheiten können durchaus gesagt werden – allerdings immer in angemessener Weise. Wege zur Versöhnung und tröstende Worte sind ebenfalls Bestandteil einer gelungenen Ansprache.
Was wird gesagt, wenn das Verhältnis zum/r Verstorbenen von vielen Enttäuschungen und Verletzungen geprägt war?
Im Gespräch mit den Angehörigen bespreche ich, was Teil der Trauerrede sein soll und darf. Manche Hinterbliebene wollen die negativen Erfahrungen mit sich selbst ausmachen und sich bei der Abschiedsfeier auf das Positive konzentrieren; anderen wiederum ist es wichtig, auch diesen Aspekt zu erwähnen, insbesondere dann, wenn Außenstehenden die Problematik nicht fremd war. Das Gespür für die Art, wie es gebracht und in welchem Ausmaß es gebracht wird, ist hier wesentlich.
Wie wird die Rede gestaltet, wenn sich die Familie nicht in allen Punkten oder gar nicht einigen kann?
Manchmal gibt es über Jahre hindurch Unstimmigkeiten innerhalb einer Familie. Wenn ein Sterbefall eintritt und die ganze Familie in die Vorbereitungen eingebunden werden soll, ist es ratsam, einen Mittelweg zu finden. In diesem Fall empfehle ich immer ein Gespräch zwischen allen Familienangehörigen, in dem jede/r seinen/ihren Beitrag leistet und gemeinsam festgelegt wird, welche Aspekte, Anekdoten und Begebenheiten aus dem vergangenen Leben erwähnt werden sollen.
Für mich als Trauerrednerin gibt es dann einen Auftraggeber/eine Auftraggeberin, der/die als Sprachrohr der gesamten Familie fungiert; mit dieser Person bespreche ich den Lebenslauf und alles für die Trauerfeier Relevante.
Ähnlich verhält es sich mit Kindern von Verstorbenen, die prinzipiell ein gutes Verhältnis zueinander pflegen, wo aber vielleicht Ungelöstes und Unausgesprochenes im Raum steht: Eine einzige Person ist mein/e Auftraggeber/in und bespricht alles mit mir in puncto Trauerzeremonie. Was familienintern tatsächlich besprochen oder manchmal auch verabsäumt wird, kann ich nicht beurteilen. Für mich als Trauerrednerin steht immer der verstorbene Mensch mit seinem Leben im Fokus.
Was passiert, wenn nur wenig über das Leben des/r Verstorbenen bekannt ist?
Das Persönliche, das mir die Angehörigen erzählen, wird in die Rede eingeflochten. Je nachdem, ob es eine christliche oder nicht religiöse Trauerfeier sein soll, wird die Rede mit einer passenden Geschichte zum Thema „Abschiednehmen“ ergänzt. Christliche Zeremonien erhalten einen christlichen Rahmen, in dem der christliche Glaube über den Tod Erwähnung findet und gemeinsam gebetet wird.
Unabhängig davon, wie viel an Persönlichem vorhanden ist, wird auch eine eher allgemeine Rede immer mit großer Wertschätzung gegenüber dem/r Verstorbenen gehalten; der Abschied ist auf jeden Fall würdevoll; und die Hinterbliebenen bekommen von mir tröstende Worte mit auf ihren Weg.
Müssen Freunde beispielsweise bei der Trauerfeier namentlich erwähnt werden?
Prinzipiell gibt es kein Muss. Aber wenn ein Freund/eine Freundin den/die Verstorbene/n seit vielen Jahren begleitet und insbesondere während der Zeit der Krankheit unterstützt hat, erscheint es angebracht, ihn/sie zu erwähnen. Umgekehrt, wenn Angehörige sich – warum auch immer – gegen eine Erwähnung entscheiden und der Freund/die Freundin sich dadurch gekränkt fühlt, ist es für mich als Trauerrednerin zwar nachvollziehbar, aber nicht änderbar. Denn ausschließlich der Auftraggeber/die Auftraggeberin entscheidet darüber, wer und was erwähnt werden soll.
Kann ich als gute Nachbarin oder Nichte des/r Verstorbenen mit der Trauerrednerin sprechen und ihr die „richtige Wahrheit“ erzählen?
Grundsätzlich kann jede Person mit mir Kontakt aufnehmen, wenn es um Ergänzungen des Lebenslaufs des/r Verstorbenen handelt. Was dann bei der Trauerzeremonie tatsächlich gesagt werden darf, liegt im Ermessen des Auftraggebers/der Auftraggeberin.
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