Willkommensfeier - Hochzeit - Trauerfeier - Lebensfeier

AGB für Freie Trauungen

Ziel der Zusammenarbeit zwischen dem Brautpaar und Dr. Diana Albu-Lisson (im Folgenden Hochzeitsrednerin genannt), ist die Vorbereitung und Durchführung einer freien Trauungszeremonie.

1. Leistungsumfang der Hochzeitsrednerin

  1. Alle Angebote der Hochzeitsrednerin sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Die Hochzeitsrednerin setzt die gemeinsam besprochenen und vereinbarten Wünsche des Brautpaares bezüglich des Ablaufs der Trauungszeremonie nach bestem Wissen und Gewissen um. Für die Durchführung der Zeremonie gilt die künstlerische Freiheit, das bedeutet, die Art der Durchführung oder Bestandteile der Hochzeitsansprache können nicht Grund für eine nachträgliche Mängelrüge sein. Für die Beiträge anderer Personen im Rahmen der Zeremonie übernimmt die Hochzeitsrednerin keinerlei Verantwortung.
  3. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf ein Konzept oder eine ausformulierte und aufgeschriebene Rede bzw. einen Zeremonieninhalt, zumal die gesamte Trauungszeremonie prinzipiell immer aus dem Stegreif gehalten wird. Ebenso verhält es sich mit Gebeten, die die Hochzeitsrednerin persönlich und individuell formuliert und die genau wie die gesamte Rede als geistiges Eigentum der Hochzeitsrednerin zu betrachten sind. Weder die gesamte Rede noch Teile davon dürfen daher kopiert und anderweitig verwendet werden.

2. Vorgespräche

a) Kennenlerngespräch

Dieses Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Es findet im Wohnort der Hochzeitsrednerin statt und ist kostenlos. Kennenlerngespräche sind allerdings von Informationsgesprächen zu unterscheiden. Vgl. Pkt. 2.b.!

b) Informationsgespräch

Dies Gespräch findet prinzipiell im Wohnort der Hochzeitsrednerin statt und beschäftigt sich mit den Details der Trauung: Ablauf, Musikstücke, Einbinden von Gästen usw.

Solche Gespräche werden in Rechnung gestellt und sind vor Ort in bar zu bezahlen. Im Falle einer Buchung wird dieser Betrag vom Gesamthonorar abgezogen.

c) Traugespräch

Im Vorfeld der Trauung findet meist und zumindest ein Gespräch mit dem Brautpaar im Wohnort der Hochzeitsrednerin statt, bei dem zumindest der Ablauf der Zeremonie festgelegt wird. Weitere Informationen erfolgen telefonisch und/oder per Mail.

Weitere persönliche Treffen werden samt Fahrtkosten in Rechnung gestellt.

Findet das (erste) Gespräch nicht im Wohnort der Hochzeitsrednerin statt, fallen zusätzlich zum Honorar entsprechende Fahrt- und Aufwandskosten an.

3. Honorar

Die exakte Höhe des Honorars ist direkt bei der Hochzeitsrednerin zu erfragen.

4. Buchung und Zahlungsmodus

Im Falle einer Auftragserteilung erhält das Brautpaar eine Vereinbarung, in der alle wichtigen Details festgehalten sind. Je nach Vereinbarung ist eine Anzahlung (in der vereinbarten Höhe) innerhalb von 7 Tagen nach Unterfertigung der Vereinbarung durch den Auftraggeber fällig. Der Restbetrag ist spätestens 8 Wochen vor dem Trauungstermin fällig.

Erst nach eingegangener Gutschrift auf dem angegebenen Konto gilt Ihr Trauungstermin als fixiert.

5. Storno

Bei einer Stornierung innerhalb der 7 Tage nach unterzeichneter Vereinbarung ist die Stornierung kostenlos. Sollte bereits ein Traugespräch zwischen Hochzeitsrednerin und Brautpaar stattgefunden haben, wird dieses (samt Fahrtkosten) und andere erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt. 

Bei einer Stornierung nach der genannten 7 Tage-Frist ist die Höhe der Anzahlung fällig. Bei einer Stornierung ab 8 Wochen vor dem Trauungstermin wird das gesamte Honorar einbehalten.

6. Vertragsdauer

Das Engagement beschränkt sich zeitlich auf die Dauer der Trauungszeremonie, die individuell vereinbart wird. Die Hochzeitsrednerin ist prinzipiell einige Minuten vor Beginn der Zeremonie in der Location. Anspruch auf eine längere Anwesenheit vor der Trauung oder über die Trauungszeremonie hinaus besteht prinzipiell nicht, außer es wurde etwas Anderes vereinbart.

7. Voraussetzungen für die Durchführung der Trauungszeremonie

Die Hochzeitsrednerin muss während der Zeremonie vor Regen, Schnee, übermäßiger Sonneneinstrahlung und anderen störenden Witterungseinflüssen geschützt sein.

Außerdem hat das Brautpaar dafür Sorge zu tragen, dass freilaufende Hunde während der Zeremonie von ihren Besitzern an der Leine gehalten werden.

Das Brautpaar verpflichtet sich, mit dem/den Fotografen die gebotene Zurückhaltung während der Zeremonie zu vereinbaren, damit die Zeremonie ungestört und in entspannter Atmosphäre abgewickelt werden kann.

Außerdem werden vom Brautpaar in der Regel ein Mikrofon, ein Trauungstisch sowie ein Stuhl bereitgestellt. 

Bei Fehlen dieser Voraussetzungen kann die Hochzeitsrednerin die Durchführung der Zeremonie verweigern bzw. für eine ordnungsgemäße Zeremonie nicht garantieren.

8. Rücktritt durch die Hochzeitsrednerin

  1. Die Hochzeitsrednerin behält sich vor, die schriftliche Vereinbarung bei nicht erfolgter Anzahlung (innerhalb von 7 Tagen) einseitig aufzukündigen. Sollten die restlichen vereinbarten Zahlungen nicht, unvollständig oder nicht fristgerecht eingehen, kann die Hochzeitsrednerin ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin geleisteten Zahlungen werden nicht zurückerstattet.
  2. Kann die Hochzeitsrednerin wegen Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen die Vertragsleistung nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Gezahlte Honorare werden zurückerstattet. Die Hochzeitsrednerin wird versuchen, sofern möglich, einen geeigneten Ersatzredner zu bestellen, darauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Der Auftraggeber ist weiter auch nicht verpflichtet, den Ersatzredner anzunehmen.

9. Urheberrecht

Für den Inhalt der Trauungszeremonie liegen die alleinigen Rechte aller Art beim Urheber. Mitschnitte der Trauungszeremonie auf Tonträgern bzw. Videoaufnahmen dürfen vom Brautpaar ausschließlich für private Zwecke angefertigt und genutzt werden. Eine kommerzielle Nutzung, Verfremdung, Veröffentlichung im Internet oder anderen Medien ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Hochzeitsrednerin strikt untersagt. Ebenso ist es nicht gestattet, die ganze Rede der Hochzeitsrednerin oder Teile davon in irgendeiner Weise zu verwenden, zu kopieren, zu vervielfältigen, in die Social Media zu stellen oder in irgendeiner Form zu verwenden.

10. Fotos und Videoaufnahmen

Das Brautpaar verpflichtet sich, der Hochzeitsrednerin mindestens 5 Fotos von der Zeremonie per Mail oder CD für deren Fotogalerie auf ihrer Homepage (www.freie-zeremonie.at oder in anderen Social Media wie Facebook, Instagram etc.) sowie Videoausschnitte bzw. Trailer (mit Link, per DVD etc.) – soweit vorhanden – zur Verwendung zu überlassen. Damit werden die zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte der zur Veröffentlichung überlassenen Inhalte eingeräumt.

11. Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen gilt österreichisches Recht. Für Rechtsstreitigkeiten gilt der Gerichtsstand in Neunkirchen als vereinbart.

Stand: März 2022